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SWK 14, 10. Mai 2001, Seite W 47

Unternehmerische Tätigkeit im World Wide Web

E-Commerce aus der gewerblichen Perspektive

Christian Handig

Die Gewerbeordnung (GewO) enthält keine Sonderregelungen über gewerbliche Tätigkeiten im Bereich des World Wide Web (E-Commerce, E-Business). Dies erscheint auch insofern entbehrlich, als der Einsatz des angewendeten Kommunikationsmittels in der Regel unbeachtlich ist. Wesentlich ist vielmehr die Art der erbrachten Leistung selbst und diese gilt es zu beurteilen. Dennoch stellt sich im Zusammenhang mit dem neuen Medium die Frage nach der gewerberechtlichen Zuordnung von unternehmerischen Leistungen (und den damit verbundenen Konsequenzen wie der kollektivvertraglichen Zuordnung). Im Folgenden werden daher besonders häufige Tätigkeiten samt gewerberechtlicher Beurteilung angeführt.

1. Gewerbsmäßigkeit

Bevor noch die Art der Tätigkeit untersucht wird, sollte zunächst überprüft werden, ob die Tätigkeit überhaupt gewerbsmäßig ausgeübt wird. Dazu muss sie in folgender Weise erbracht werden:

• selbständig,

• regelmäßig und

• in Gewinnabsicht.

Selbständigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird. Das Erfordernis der Regelmäßigkeit ist bereits anzunehmen bei einmaligen Handlungen, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederh...

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