Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
KESt und Zero Bonds
Lineare versus finanzmathematische KESt-Abgrenzung
In seiner Untersuchung zur Kapitalertragsteuer bei Zero Bonds kommt Moritzzum Ergebnis, dass linear abrechnende Banken (also bislang die meisten österreichischen Banken) sich bei Änderung der Rechtsansicht der Finanzverwaltung zur Zulässigkeit dieser Abgrenzungsart und bei rückwirkender Anwendung dieser neuen Auffassung nicht auf Treu und Glauben berufen können, da die lineare Methode keine gesetzliche Deckung hätte (sondern nur eine irrtümlicherweise geduldete Abgrenzungstechnik war). Insoweit deckt sich diese Auffassung auch mit der Ansicht Nieschers, der sogar an der bona fides von Banken zweifelt, die eine lineare Abgrenzung vor dem Hintergrund besonderer Kursverhältnisse bei bestimmten Zero Bonds durchgeführt haben.
Einige der darin enthaltenen Argumente fordern zu Anmerkungen bzw. zu Widerspruch heraus:
1. Verschiedene Abgrenzungsmethoden
Zunächst ist m. E. unzutreffend, dass den Einkommensteuerrichtlinien 1984 oder den KESt-Richtlinien 1993 zu entnehmen wäre, dass die Berechnung der anteiligen Zinsen bei vorzeitigem Verkauf eines Wertpapiers „grundsätzlich finanzmathematisch zu erfolgen hat". Vielmehr ist in diesen Quellen lediglich das Erfordernis der Ermittlung kalkulator...