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Zur Kapitalertragsteuer bei Zero Bonds
Finanzverwaltung prüft die Erhebung der KESt bei vorzeitigem Verkauf
Das Thema der Kapitalertragsteuer bei Zero Bonds besitzt derzeit besondere Aktualität. Die Problemstellung ist folgende: Durch unterschiedliche Berechnung der Stückzinsen bei einem vorzeitigen Verkauf derartiger Anleihen kam es dazu, dass die dem Erwerber erstattete KESt höher war als jene, die dem Veräußerer bei derselben Transaktion abgezogen wurde. Bislang wurden von der Finanzverwaltung beide Methoden anerkannt. Nunmehr hat die Finanzverwaltung angekündigt, von dieser langjährigen Verwaltungspraxis abzugehen und die Erhebung der KESt bei derartigen Transaktionen eingehend zu überprüfen. Darüber hinaus hat sie nicht ausgeschlossen, Kreditinstitute für zu viel erstattete oder zu wenig abgezogene KESt zur Haftung heranzuziehen.
Im Folgenden soll, ausgehend von einer Begriffsklärung, das Problem dargestellt und analysiert werden, ob die Vorgangsweise der Finanzverwaltung zulässig erscheint. Darüber hinaus sollen etwaige Konsequenzen für die betroffenen Banken und Kapitalanleger untersucht werden.
1. Der Begriff der Zero Bonds
Ein Zero Bond stellt eine Anleiheform dar, die eine Nominalverzinsung von null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlungen fällt der gesamte Zahlungsstrom, be...