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SWK 28, 1. Oktober 2001, Seite S 696

Warum die Umsatzsteuer pünktlich monatlich melden?

Franz Hansi

Diese Frage stellt man sich, wenn man die Stellungnahme der FLD für Wien, NÖ u. Bgld. liest, die sie zu Zl. 2001/13/0043 beim VwGH eingereicht hat.

In dem VwGH-Verfahren geht es um die Frage, ob die NoVA für ein Taxi im Zeitpunkt des Todes des Alleininhabers (Todesmonat August 1995) oder mit der Änderung der begünstigten Nutzung im Verkaufsmonat (Verkauf des Autos durch Erben im Dezember 1995) fällig ist, wobei das Fahrzeug zwischenzeitlich nicht genutzt werden konnte.

Da schreibt nun die FLD: „(... ist für die belangte Behörde allein der Umstand, dass statt für Dezember 1995 bereits für August 1995 eine NoVA-Festsetzung erfolgte, eine Beschwernis des Bf. nicht erkennbar."

Nach dem Grundsatz „Gleiches Recht für alle" muss das auch für alle anderen Selbstbemessungsabgaben gelten. Es kann daher auch für die FLD und den Fiskus keine Beschwernis gesehen werden, wenn auch die Unternehmer ihre Umsatzsteuer willkürlich entrichten. Es muss dann egal sein, ob die Umsatzsteuer im Jänner oder im Dezember gemeldet und bezahlt wird.

VON MAG. FRANZ HANSI
Mag. Franz Hansi ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.
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