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Auslandsreisen einer Lehrbuchautorin
SachverhaltIm Zuge einer Betriebsprüfung wurden seitens des Prüfers in Ansehung des Umstandes, dass die von der Autorin für französische Lehrbücher (Bw.) zum Zwecke der Betriebsausgabeneigenschaft von vier Auslandsaufenthalten vorgelegten Terminkalender keinen Aufschluss über das Ausmaß der Arbeitszeit erkennen ließen, die gewinnmindernd geltend gemachten Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Des Weiteren wurden die Kosten zweier weiterer anteilig geltend gemachter Reisen mit dem Hinweis auf das Aufteilungs- und Abzugsverbot aus den Betriebsausgaben ausgeschieden.
In der Berufung wurde einleitend angemerkt, dass die Aufenthalte im frankophonen Ausland den Kern der Tätigkeit als Lehrbuchautorin und Lektorin gebildet hätten. Im Gegensatz zu Werken der Belletristik sei es für einen Fachbuchautor essenziell, das Lehrbuch ständig auf den neuesten Stand zu bringen, und seien demzufolge zahlreiche Reisen ins Zielland unumgänglich. Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Betriebsausgabeneigenschaft von Reiseaufwendungen stelle das von der Rechtsprechung entwickelte Aufteilungsverbot bei Seminaren und organisierten Reisen insoweit eine sinnvolle Richtschnur dar, als anhand der j...