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Sportwochen keine Werbungskosten
Sportwochen keine Werbungskosten (§ 16 Abs. 2 EStG)
Bei Aufwendungen für die Sportausübung handelt es sich um Ausgaben, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Sportausübung dem Erlernen oder der Verbesserung von bereits vorhandenen Sportkenntnissen dient. Selbst ein anstrengender Charakter der Programmgestaltung ist kein entscheidendes Kriterium zur Abgrenzung beruflich veranlasster Reisen zu privaten. Damit sind diese Aufwendungen bei einem Sportlehrer keine Werbungskosten ().