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Dienstzeit: Anrechnung
•Die Auffassung, wonach Voraussetzung für die Anrechnung einer Dienstzeit nach dem zweiten Satz des § 57 Abs. 6 EStG 1988 ist, dass das entsprechende Dienstverhältnis bereits beendet ist, erscheint weder im Wortlaut des Gesetzes gedeckt noch ist eine solche Voraussetzung dem Sinn des Gesetzes zu entnehmen. – (§ 67 Abs. 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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