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SWK 9, 20. März 2001, Seite R 29

Geschäftsführer: KommSt

Im Zusammenhang mit der Kommunalsteuerpflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern hat sich die Behörde damit auseinander zu setzen, ob den Gesellschafter-Geschäftsführer ein relevantes Unternehmerrisiko trifft. – (§ 2 KommStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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