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Die neuen qualitativen Zuschlagskriterien auf dem Prüfstand
Das LVwG Salzburg hat sich mit Erkenntnis vom , 405-5/18-20/1/18-2016, kürzlich mit der Ausschreibung einer öffentlichen Auftraggeberin beschäftigt, die qualitative Zuschlagskriterien vorsah.
1. Sachverhalt
Eine öffentliche Auftraggeberin beabsichtigte, einen Bauauftrag im Straßenbereich – aufgeteilt in insgesamt zwei Lose – zu vergeben. Durchgeführt wurde ein offenes Verfahren im Unterschwellenbereich. Binnen offener Angebotsfrist wurden die Ausschreibungsunterlagen jedoch gleich durch mehrere interessierte Unternehmer – alle vertreten durch eine gemeinsame Interessenvertretung – angefochten und die Nichtigerklärung der Ausschreibung wurde beantragt. Sämtliche Anträge auf Nichtigerklärung betrafen vereinzelte, in den Ausschreibungsunterlagen festgehaltene Zuschlagskriterien.
2. Bekämpfte Zuschlagskriterien
Die angefochtenen Ausschreibungsunterlagen der Auftraggeberin enthielten – unter anderem – nachstehende Zuschlagskriterien:
„ 9.2. Mitarbeiter mit bestehendem Ausbildungsverhältnis
Bei diesem Zuschlagskriterium handelt es sich um die Wertung der Ausbildung von Lehrlingen und anderer Auszubildenden im anbietenden Unternehmen (in der anbietenden Bietergemeinschaft) im Verhältnis zum Ges...