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SWK 9, 20. März 2001, Seite T 41

Massenverfahren vor VfGH und VwGH ­ Entlastung geplant

(SWK) – Sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch der Verwaltungsgerichtshof sollen im Hinblick auf drohende Massenverfahren entlastet werden. Ein entsprechender gemeinsamer Gesetzesvorschlag aller vier im Nationalrat vertretenen Fraktionen wurde am im Rahmen der Beratungen des Verfassungsausschusses eingebracht. Grundgedanke der Gesetzesänderung ist es, den Anfall tausender gleichartiger Beschwerden beim VfGH bzw. beim VwGH zu vermeiden, ohne dabei den Rechtsschutz zu beeinträchtigen. Vor der Beschlussfassung ist ein dreiwöchiges Begutachtungsverfahren vorgesehen.

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