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Mietverhältnis: Anerkennung
• Nutzt der Inhaber eines Gewerbebetriebes Teile eines ihm gehörenden Gebäudes für seinen Gewerbebetrieb, liegen mangels Personenverschiedenheit die Voraussetzungen für ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis nicht vor. - (§ 4 EStG 1988), (Abweisung)
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