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SWK 26, 10. September 2001, Seite R 91
Glücksspielgesetz: Übertretung
• Übertretung des Glücksspielgesetzes und Verfall - (§ 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz 1989), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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