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UID-Nummer: Zuteilung
• Über einen Antrag auf Zuteilung einer UID-Nummer ist materiell-rechtlich zu entscheiden, wobei es unerheblich ist, ob in einem eventuell fortzusetzenden Verfahren ohnedies keine UID-Nummer erteilt werden würde. - (§ 311 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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