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SWK 26, 10. September 2001, Seite R 91

UID-Nummer: Zuteilung

Über einen Antrag auf Zuteilung einer UID-Nummer ist materiell-rechtlich zu entscheiden, wobei es unerheblich ist, ob in einem eventuell fortzusetzenden Verfahren ohnedies keine UID-Nummer erteilt werden würde. - (§ 311 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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