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SWK 26, 10. September 2001, Seite R 89

Zeugen: Gebührenanspruch

Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GebAG setzt ein Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis jedenfalls voraus, dass der Zeuge durch die Befolgung der Zeugenpflicht einen Vermögensnachteil erleidet. Der Entgang von Freizeit stellt keinen Vermögensnachteil im Verständnis des § 3 Abs. 1 Z 2 GebAG dar. - (§ 3 Abs. 1 Z 2 GebAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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