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SWK 26, 10. September 2001, Seite T 155

BRD bekämpft den Umsatzsteuerbetrug

Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz bereits beschlossen

Marian Wakounig

Am hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - StVBG) beschlossen. Um dem Missbrauch bei der Umsatzsteuer entgegenzutreten, soll mit verbesserten Kontrollverfahren ein schnelles und effizientes Handeln der Steuerverwaltung gewährleistet werden. Damit soll in Deutschland und auch in der Europäischen Union ein koordiniertes Vorgehen mit neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen den Ländern bzw. zwischen dem Bund und den Ländern erreicht werden. Hierzu enthält der Gesetzesentwurf folgende Maßnahmen:

• Mit Hilfe zeitnaher umsatzsteuerlicher Informationen über die Tätigkeitsaufnahme von Unternehmern werden die Finanzbehörden in die Lage versetzt, die systematisch für Umsatzsteuerbetrügereien eingesetzten so genannten Phönixfirmen früher zu erkennen und zu bekämpfen.

• Wirtschaftsfreundlich wirkt die Regelung, Vorsteuererstattungen im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen von Sicherheitsleistungen wie z. B. Bankbürgschaften abhängig zu machen. Verfahrensbedingt zeitintensive Prüfungen der Vorsteuerabzugsberechtigung führen damit nicht mehr zu Liquiditätsproblemen bei d...

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