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Studiengebühren steuerlich absetzbar?
Studienbeitrag in Höhe von 5.000 S für österreichische Studenten ab dem Wintersemester 2001/02
Mit dem Beginn des Wintersemesters 2001/02 wird erstmals ein Studienbeitrag von Studenten der Universitäten in Höhe von 5.000 S pro Semester eingehoben. Im Folgenden soll die Möglichkeit, diesen steuerlich geltend zu machen, untersucht werden.
1. Einleitung
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 wurde für alle Studierenden an Universitäten und Universitäten der Künste ab dem Wintersemester 2001/02 ein Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 (= 5.000 S) für österreichische Staatsbürger eingeführt. Auch die Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen sind berechtigt, diesen Studienbeitrag von den Studierenden einzuheben. Zu Fragen der Abgrenzung sowie der Entrichtung bzw. deren Evidenz und eventueller Folgen der Nichtbezahlung ist inzwischen eine VO des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ergangen.
Die steuerliche Behandlung soll anhand des folgenden Beispiels dargestellt werden:
Ein Werkstudent hat 1995 mit dem Studium der BWL (Spezielle BWL: Revision) an der WU begonnen und arbeitet seit 3 Jahren als Mitarbeiter und Berufsanwärter in einer WT-Kanzlei. Kann der Studienbeitrag steuerlich geltend gemacht werden?
2. Studiengebühren als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG
Grundsä...