Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Leistungsaustausch
• Klarstellung zu SWK-Heft 17/2001, Seite R 63:
Der VwGH vertritt die Auffassung, dass es undenkbar und der Lebenserfahrung widersprechend ist, dass bei tatsächlich im behaupteten Umfang gegebenen Geschäftsbeziehungen (ein Auftragsvolumen von rd. 8,4 Mio. S) keinerlei Unterlagen existieren, die geeignet sind, einen entsprechenden Leistungsaustausch zu dokumentieren. - (§ 12 UStG 1972), (Abweisung)
(, 0072)