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Verein: Vermietung
• Im Zusammenhang mit nicht erklärten Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit eines Vereines ist die Behauptung, die auf elektronischen Datenträgern verzeichneten Einnahmen seien nur eingetragen worden, um gegenüber der Vereinsbehörde einen Tätigkeitsnachweis zu erbringen, mit den Denkgesetzen nicht vereinbar. - (§ 28 EStG 1988), (Abweisung)
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