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SWK 33, 20. November 2001, Seite R 113

Betriebserwerb: Haftung

Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens besteht eine Haftung nach § 12 Abs. 1 WAO für Abgaben unabhängig davon, ob der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt; bei einem Zeitungsunternehmer liegt ein Unternehmenserwerb dann vor, wenn die Kunden- und Adresskartei sowie der Zeitungstitel erworben werden und unter diesem das periodische Druckwerk verbreitet wird. - (§ 12 Abs. 1 WAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: Voller Text der Entscheidungen auf Anforderung gegen Kostenersatz (Postkarte an SWK, Scheydgasse 24, 1210 Wien).
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