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Die Urheberrechts-Richtlinie der EU für die Informationsgesellschaft
Harmonisierung des Vervielfältigungsrechts, des Rechts der öffentlichen Wiedergabe, des Verbreitungsrecht, etc.
Mit wurde die Richtlinie 2001/29/EG vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen, deren Ziel die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts sowie der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist. Am erfolgte die Kundmachung dieser EU-RL im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften unter der Nr. L 167 auf den Seiten 10 ff. Gemäß Art. 13 der RL haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union diese binnen 18 Monaten, also bis spätestens , umzusetzen. Mit dieser RL wurde somit formell das Ringen um die Grundfragen zum Urheberrecht vorerst beendet.
Das Urheberrecht wird künftig auf Grund der unendlichen Vielzahl von Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung im Informationszeitalter eine ganz zentrale Rolle einnehmen.
Wesentlicher Grund für die Ausarbeitung der RL waren die zwei neuen WIPO-Verträge, die selbst zum Teil noch in nationales Recht umzusetzen sind. Bei diesen Verträgen handelt es sich einerseits um den sog. „WIPO Copyright Treaty" (WCT = WIPO-Urheberrechtsvertrag) und andererseits um den sog. „WIPO Performances and Phonograms Treaty" (WPPT = WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger).
Mit der Urheb...