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Betriebliche Nutzung einer Wohnung bei einer neben-beruflichen Beratungstätigkeit
108 m2 Büro bei 18 m2 Privatwohnung?
Neben der nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer der X-AG erzielte der Bw. Einnahmen aus einer selbständig ausgeübten Beratungstätigkeit. Hinsichtlich letzterer Einkünfte machte er Aufwendungen für eine ca. 108 m~ große Wohnung (Miete, Beleuchtung/Beheizung, Büroeinrichtung) in Wien-West geltend. Der Bw. gab an, dass sich sein Wohnort in Wien-Mitte, in einer 18-m~-Wohnung, befinde. In Anbetracht der guten Auftragslage, des anzusprechenden Kundenkreises und der Absicht der Ausweitung der Nebentätigkeit habe er für den Zeitraum 8/95 bis 12/97 das große Büro gemietet, dieses im Jahr 1998 mangels Vergabe von Nachfolgeprojekten privat genutzt und danach endgültig aufgegeben.
Laut Auskunft der Meldebehörde war der Steuerpflichtige bis in Wien-Mitte, danach in Wien-West gemeldet. Außerdem hatte er dem Postamt einen Nachsendeauftrag von Wien-Mitte nach Wien-West erteilt. Auch konnte er anlässlich von Erhebungen im Mai 1987 nicht in Wien-Mitte angetroffen werden.
Entscheidung
Für die Beurteilung, ob ein Wirtschaftsgut dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen ist, sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Beschaffenheit des Betriebes u...