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Abfertigung: Anspruch
• Der Abfertigungsanspruch eines Angestellten, der dem Grund oder der Höhe nach ganz oder zum Teil auf Grund einer Vordienstzeitenanrechnung gebührt, beruht nicht nur auf dem Angestelltengesetz, sondern auch auf einer vertraglichen Regelung und geht daher über den durch das Gesetz zustehenden Anspruch hinaus. Nach § 23 Abs. 1 AngG besteht ein Abfertigungsanspruch nach Maßgabe der beim selben Arbeitgeber zurückgelegten Dienstjahre, wobei Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern in die für die Abfertigung maßgebende Dienstzeit nicht einzurechnen ist. - (§ 67 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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