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Freiberufliche Tätigkeit
• Gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 dritter und vierter Satz EStG 1972 ist ein Angehöriger eines freien Berufes auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er selbst auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. - (§ 22 Abs. 1 Z 1 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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