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bau aktuell 5, September 2018, Seite 208

BIM-Kompetenzen: Eignungs- oder Zuschlagskriterien?

Rainer Kurbos

BIM (Bauwerksdatenmodellierung) verspricht die Einhaltung von Kosten und Bauzeitvorgaben, besonders bei Großprojekten der öffentlichen Hand, die dann auch Vorreiter bei der Anwendung dieser Methode sein könnte. Gleichzeitig wurde in Österreich das Bestangebotsprinzip obligatorisch. Daher liegt es nahe, BIM-Kompetenzen als Kriterien der Vergabe heranzuziehen. Bloß wie?

Bei den Planerleistungen kommt praktisch nur eine Verwertung als Eignungskriterium in Betracht, weil: Wie soll ein Projekt ohne BIM-kundige Ingenieure abgewickelt werden?

Sofort wird erkennbar, dass in der Übergangszeit solche Aufträge exklusiv von BIM-Ingenieurbüros abgewickelt werden können (oder wenigstens einer der Planer-ARGE-Partner hat diese Eignung).

Theoretisch könnte man auch eine Basispersonalausstattung mit BIM-Technikern als Eignungskriterium und eine Wertung von darüber hinausgehendem technischem Personal (welches zum Einsatz auf dieser Baustelle angeboten wird) als Zuschlagskriterium einsetzen.

Die Wertung könnte etwa das Eineinhalb- bis Zweifache der Lohnkosten eines BIM-erfahrenen Seniortechnikers ausmachen, indem beim Punktesystem je angebotenem BIM-Techniker der Vorteil pro Punkt so bemessen wird, dass ...

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