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Werbungskosten: Pensionsvorsorge
• Handelt es sich bei den in Rede stehenden Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge um keine Versicherungsbeiträge im engeren Sinn zur Sicherung einer Alterspension und um keine eine Pensionsanwartschaft vermittelnde Zahlung an eine Pensionskasse, ist eine Berücksichtigung der an den Arbeitgeber geleisteten Zahlungen nach dem allgemeinen Werbungskostentatbestand möglich. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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