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Begutachtungsentwurf zu einem neuen Vereinsgesetz 2002
Zentrales Vereinsregister ermöglicht Online-Abfrage
Seit Juli 2001 ist im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres www.bmi.gv.at/Vereinswesen ein Begutachtungsentwurf zu einem völlig neuen modernen Vereinsgesetz 2002 abrufbar. Dieser Entwurf sieht erfreulicherweise einige ganz wesentliche Bestimmungen zum Vereinsprivatrecht vor und soll voraussichtlich mit Juli 2002 in Kraft treten. Die Begutachtungsfrist selbst ist im Oktober 2001 abgelaufen. An dieser Stelle möchte ich daher einige der Neuerungen exemplarisch herausgreifen und kurz darstellen:
Als neue Vereinsbehörde erster Instanz ist im Entwurf gem. § 9 Abs. 1 die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Bundespolizeidirektion - bisher die Sicherheitsdirektion - vorgesehen.
Im § 16 des Begutachtungsentwurfs werden die lokalen Vereinsbehörden verpflichtet, automationsunterstützte Datenverarbeitung einzusetzen und diese Dateien im Rahmen eines Lokalen Vereinsregisters zu verarbeiten. In § 17 des Entwurfs ist ein „Zentrales Vereinsregister" beim BMI - ähnlich dem Firmenbuch - vorgesehen, was für die Rechtssicherheit sehr nützlich wäre. Dadurch wird künftig auch eine Online-Abfrage über das Internet (§ 18 Abs. 3) möglich werden.
Weiters ist bezüglich der Vereinsbildung eine Verkürzung der ...