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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite W 157

Umweltaspekte im Jahresabschluss und Lagebericht nach der Empfehlung der EU-Kommission

Ein Schritt in Richtung IAS-Rechnungslegung?

Roman Rohatschek

Die EU-Kommission hat in der Empfehlungvom neue Rahmenbedingungen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten im Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie im Lagebericht und Konzernlagebericht festgelegt. Auffallend ist vor allem das Bemühen der Kommission, die Vorschriften auch mit den IAS in Einklang zu bringen. Nachfolgende Ausführungen zeigen die wesentlichen Inhalte der Empfehlung auf; insbesondere wird auf die darin enthaltenen Abweichungen bzw. Erweiterungen bisheriger Regelungen hingewiesen, weiters werden Unschärfen der Empfehlung erläutert sowie Gemeinsamkeiten mit den IAS aufgezeigt.

1. Allgemeines

Ziel der Kommission ist es, mit der Umsetzung der Empfehlung in den Mitgliedsländern den Abschlussadressaten aussagekräftige und vergleichbare Informationen in Bezug auf Umweltfragen zur Verfügung zu stellen. Die Mitgliedstaaten sollen entsprechend der Empfehlung die Vorschläge der Kommission in nationales Recht umsetzen, sodass die Bestimmungen spätestens auf jene Geschäftsjahre anzuwenden sind, die nach dem beginnen. Betroffen von den im Anhang der Empfehlung enthaltenen Regelungen sind alle in den Geltungsbereich der 4. und 7. Gesellschaftsrichtlinien f...

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