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Nutzungseinlagen in Kapitalgesellschaften
Kritische Würdigung der bestehenden Judikatur und Literatur
Die steuerlichen Konsequenzen von Nutzungseinlagen und Leistungseinlagen in Körperschaften werden regelmäßig diskutiert. Die im österreichischenund deutschenSchrifttum vertretenen Auffassungen sind unterschiedlich. Die österreichischen Höchstgerichte haben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Nutzungseinlagen in Körperschaften inhaltlich noch nicht ausdrücklich Stellung bezogen.Im Erkenntnis 98/15/0192 vom lässt der VwGH eine Nutzungseinlage nach § 4 Abs. 1 EStG zu, weist aber darauf hin, dass Einlagen in Kapitalgesellschaften durch § 8 Abs. 1 KStG geregelt werden. Inhaltlich nimmt der VwGH zu § 8 Abs. 1 KStG aber nicht Stellung. In der älteren Judikatur liegen unterschiedliche Aussagen zur Behandlung von Aufwendungen vor, die im Zuge der unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern an eine GmbH entstehen.Die österreichische Finanzverwaltung vertritt grund-sätzlich die Steuerneutralität von Nutzungseinlagen in Kapitalgesellschaften, stellt es den Abgabenbehörden aber frei, eine abweichende Auffassung zu vertreten.Der deutsche BFH geht von der ertragsteuerlichen Unbeachtlichkeit von Nutzungseinlagen aus.In diesem Beitrag sollen die bestehende Judikatur und Literatur hinterfragt und einer kritischen Würdigung unterzogen ...