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ÖBA 7, Juli 2018, Seite 522

Unzulässigkeit von Zusatzentgelten für bestimmte Zahlungsinstrumente

§ 27 ZaDiG

Die Einhebung von Zusatzentgelten für die Verwendung bestimmter Zahlungsinstrumente verstößt gegen § 27 Abs 6 ZaDiG.

Aus den Entscheidungsgründen:

[…] 2.1.2. Das BerG führte aus, die Einhebung von Zusatzentgelten für die Verwendung bestimmter Kreditkartentypen verstoße gegen § 27 Abs 6 ZaDiG, womit von der Ermächtigung des Art 52 Abs 3 ZaDiRL I Gebrauch gemacht wurde und wonach die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments unzulässig ist. Die Bestimmung sei anzuwenden, weil die Parteien die [Geltung] österr Rechts vereinbart hätten, sodass es irrelevant sei, in welchem MS der Sitz der Bekl liege. Die Bestimmung widerspreche nicht Art 19 VerbraucherrechteRL 2011/83/EU, wonach die MS Unternehmern verbieten, von Verbrauchern für die Nutzung von Zahlungsmitteln Entgelte zu verlangen, die über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmer für die Nutzung solcher Zahlungsmittel entstehen. Auch wenn die VerbraucherrechteRL nach Art 4 eine Vollharmonisierung vorsehe, nehme doch ErwGr 54 ausdrücklich auf Art 52 Abs 3 ZaDiRL I Bezug, womit klargestellt werde, dass dieser Bestimmung nicht der...

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