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EStR 2000 verfassungskonform!
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Ablehnungsbeschluss v. , B 687/01, zur Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerrichtlinien 2000 wie folgt Stellung genommen:
„Soweit die Beschwerde aber insofern verfassungsrechtliche Fragen berührt, als die Gesetzwidrigkeit des Erlasses des Bundesministers für Finanzen vom , Zl. 06 0104/9-IV/6/00 (Einkommensteuerrichtlinien 2000) behauptet wird, lässt ihr Vorbringen schon deswegen, weil im Hinblick auf die einleitenden Sätze dieses Erlasses der (behauptete) Verordnungscharakter zu verneinen ist, die behauptete Rechtsverletzung, die Verletzung eines anderen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat."