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Verfahren: Akteneinsicht
• Während eines laufenden Verfahrens wird es dem Abgabepflichtigen durch eine Akteneinsicht ermöglicht, kontrollierend und vorbeugend Fehlannahmen und unzutreffenden Vermutungen der Behörden entgegenzutreten; wird dem Abgabepflichtigen im Verlaufe einer Betriebsprüfung die Akteneinsicht verweigert, kann dies die im Gefolge der Prüfung ergehenden und auf das Prüfungsgeschehen Bezug nehmenden Abgabenbescheide mit einem Verfahrensmangel belasten. Eine derartige Rechtswidrigkeit kann mit Berufung gegen die auf den Prüfungsergebnissen aufbauenden Abgabenbescheide bekämpft werden. -(§ 90 BAO), (Abweisung)
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