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Zinsen: Zuflussprinzip
• Zwischen einem abgeschlossenen Bausparvertrag und einem aufgenommenen Zwischendarlehen besteht keine wirtschaftliche Einheit, es liegt ein Zufließen von Zinsen aus dem Bausparvertrag im Sinne des § 19 EStG 1988 vor. -(§ 93 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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