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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite R 46

Verbindlichkeit: Auflösung

Eine Verbindlichkeit (erhaltene Anzahlung für in Zukunft zu leistende Baumeisterarbeiten) ist jedenfalls dann gewinnerhöhend aufzulösen, wenn die Gläubigerin im Firmenbuch gelöscht wurde. ­ (§ 6 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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