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Werbungskosten
• Die Kosten eines zweiwöchigen Englischsprachkurses in San Diego (Kalifornien, USA) als Vorbereitung für seine neu zu bekleidende Stellung als Bankdirektor können für einen Bankangestellten u. a. dann nicht als Werbungskosten Berücksichtigung finden, wenn es sich beim Sprachkurs um einen „Standardkurs" handelt, der gegen die nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung spricht. (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften), (Präsidentenbeschwerde, Kärnten)
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