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Besserungsvereinbarung
• Wird in einer Besserungsvereinbarung vor allem eine mögliche Schuldtilgung vor Erreichen der Rückzahlungsverpflichtung vereinbart, impliziert dies, dass eine Schuld dem Grunde nach schon vor Eintritt der ausbedungenen Besserungskriterien besteht; die Besserungsverpflichtungen sind daher ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach viel eher gestundeten als aufschiebend bedingten betrieblichen Verbindlichkeiten gleichzuhalten. (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes) (Präsidentenbeschwerde, Kärnten)
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