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AgB: freiwillige Aufwendungen?
• Freiwillig getätigte Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastung ebenso wenig Berücksichtigung finden wie Aufwendungen, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
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