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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite R 43
Verfahren: Schätzung
• Wird die Höhe der Bemessungsgrundlage für Einkommensteuer und Vermögensteuer 12 Jahre lang nicht bekannt gegeben, hat dies eine Schätzung nach sich zu ziehen. (§ 184 BAO), (Abweisung)
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