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Diplomatische Akademie
Diplomatische Akademie (§ 24 DAK-Gesetz)
Da aufgrund der gesetzlichen Fiktion des § 24 DAK-Gesetz die diplomatische Akademie nicht als Betrieb gewerblicher Art gilt, greift der Tatbestand des § 3 Abs. 3 KommStG nicht und die diplomatische Akademie ist als Körperschaft öffentlichen Rechts von der Kommunalsteuer nicht erfasst ().