Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung (§ 19 EStG)
Bei Einkünfteermittlung durch Überschussrechnung können nur geflossene Aufwendungen i. S. d. § 19 EStG als Werbungskosten angesetzt werden. Das Bankkonto für Mieteinnahmen neben einem als Kaufpreis der Liegenschaft übernommenen Darlehenskonto bildet nur eine Gegenforderung gegen die Bank, die ohne Aufrechnungserklärung nicht aus der Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausscheidet ().