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Liebhaberei bei Vermietung eines Einfamilienhauses
Liebhaberei bei Vermietung eines Einfamilienhauses (§ 2 Abs. 3 EStG)
Ergibt die nach widersprüchlichen Prognoserechnungen des Steuerpflichtigen von der Behörde selbst erstellte Rechnung keinen Gesamteinnahmenüberschuss innerhalb von 25 Jahren, stellt die Vermietung keinesfalls eine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle dar. Ob die Behörde deshalb berechtigt war, die Anerkennung zu versagen, weil der Steuerpflichtige die Höhe der Einnahmen und Aufwendungen nur widersprüchlich beziffern kann, ist daher unerheblich ().