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Doppelte Preisauszeichnung Verpflichtung für Unternehmer von 1. 10. 2001 bis 28. 2. 2002
Erleichterungen für Kleinunternehmer und bei Registrierkassen
Unternehmer werden nach dem Euro-Währungsangabengesetz im Rahmen der Währungsumstellung von Schilling auf Euro zur doppelten Preisauszeichnung von Geldbeträgen gegenüber Verbrauchern verpflichtet, wodurch die zeitgerechte Planung vorbereitender Maßnahmen erforderlich wird.
1. Geltungsbereich
Gesetzliche Grundlage bildet das Euro-Währungsangabengesetz (EWAG), BGBl. I Nr. 110/1999, welches sowohl Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gegenüber Verbrauchern als auch die gesamte staatliche Bundesverwaltung gegenüber Adressaten individueller hoheitlicher Verwaltungsakte zur doppelten Währungsangabe in ATS und in EUR verpflichtet, irrelevant, ob bereits auf Euro umgestellt wurde oder noch in ATS fakturiert wird.
Der angesprochene Adressatenkreis entspricht den Definitionen des KSchG, wonach Unternehmer bzw. Verbraucher immer dann vorliegen, wenn das abgeschlossene Geschäft für den Vertragspartner zum Betrieb des Unternehmens gehört bzw. nicht. Demnach unterliegen reine Verbrauchergeschäfte bzw. Geschäfte, die zwischen Unternehmern getätigt werden, nicht den Vorschriften des EWAG. Ein reines Zulieferunternehmen, das Groß- bzw. Einzelhändler mit Waren beliefert, die diese für den Betrieb ihres Unternehmens...