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Steuerliche Änderungen für Betriebsübertragungen
Rahmenbedingungen durch Budgetbegleitgesetz 2001 und Kapitalmarktoffensive-Gesetz seit 1. 1. 2001 geändert
In den kommenden Jahren werden geschätzte 30.000 bis 50.000 Betriebe von der nächsten Unternehmergeneration übernommen werden. Aus diesem Anlass erschien im Mai 2000 ein SWK-Sonderheft „Betriebsübertragungen in Theorie und Praxis".Der nachfolgende Beitrag stellt eine Ergänzung des Mitautors und Herausgebers dahin gehend dar, welche Änderungen in den steuerlichen Rahmenbedingungen für Betriebsübertragungen mit eingetreten sind.
1. Anhebung der Bemessungsgrundlagen für die Feststellung der Einheitswerte
Erstens sind unentgeltliche Betriebsübertragungen mit Liegenschaften als Teil des übertragenen Vermögens von den gesetzlichen Änderungen betroffen.
Gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG i. d. F. Budgetbegleitgesetz 2001 ist für die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken das Dreifache des Einheitswertes als Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuern maßgebend. Ferner ist im § 19 Abs. 2 ErbStG letzter Satz normiert, dass der gemeine Wert maßgebend für die Bemessungsgrundlage sein soll, wenn dem Abgabepflichtigen der Nachweis gelingt, dass der gemeine Wert zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als ein Dre...