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EuGH: Rechnungsberichtigungsmöglichkeit
•Neutralität der Mehrwertsteuer verlangt Rechnungsberichtigungsmöglichkeit
Urteilstenor des EuGH:
„1. Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf.
2. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, das Verfahren festzulegen, in dem zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann, wobei diese Berichtigung nicht im Ermessen der Finanzverwaltung stehen darf."
( Schmeink & Cofreth und Strobel, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs)
Anmerkung: Die Berichtigung einer Rechnung bei unberechtigtem Steuerausweis muss nach dem vorliegenden Urteil des EuGH nicht nur bei gutem Glauben des Rechnungsausstellers ermöglicht werden, sondern auch dann, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt wird. Die Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 14 UStG müsste somit nicht nur bei irrtümlich ausgestellten Rechnungen durch R...