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EuGH: Verbrauchsteuer auf Zigaretten
•Mindestbetrag bei wertabhängiger Verbrauchsteuer auf Zigaretten oder Zigarillos unzulässig
Urteilstenor des EuGH:
„1. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/80/EWG des Rates vom zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten ist dahin auszulegen, dass er der Erhebung einer Steuer auf Zigarren oder Zigarillos entgegensteht, die nach dem Wert berechnet wird, dabei aber einen Mindestbetrag nicht unterschreiten darf.
2. Einem Steuerpflichtigen, der einer Steuer auf Zigarren oder Zigarillos unterliegt, die nach dem Wert berechnet wird, ohne dass dabei ein Mindestbetrag unterschritten werden darf, erwächst aus Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/80 kein Recht, sich darauf vor einem nationalen Gericht zu berufen, um zu erreichen, dass auf ihn allein das Element des Besteuerungsmodells nicht angewandt wird, das die Erhebung der spezifischen Mindeststeuer betrifft, und dass er daher nur mit einer Ad-valorem-Steuer veranlagt wird.
Das nationale Gericht muss jedoch bei der Anwendung vor oder nach einer Richtlinie erlassener nationaler Rechtsvorschriften diese so weit wie möglich gemäß dem Wortlaut und dem Zweck der Richtlinie auslegen."
( Brinkmann, Vo...