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SWK 2, 10. Jänner 2001, Seite R 10
Finanzstrafverfahren: Berufung
•Zurückweisung einer Berufung gegen ein Straferkenntnis – (§ 154 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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