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Werbungskosten: Studienreise
•Besteht eine Reise im Wesentlichen aus der Besichtigung von Orten allgemeinen touristischen und religiösen Interesses, liegen die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Studienreise (Werbungskosten) nicht vor. – (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)
(, 0055)