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SWK 2, 10. Jänner 2001, Seite K 2
Ausgabeaufgeld als Anschaffungskosten
Ausgabeaufgeld als Anschaffungskosten (§ 27 EStG)
Ein bei Erwerb einer stillen Beteiligung zu zahlendes Aufgeld gehört zu den Anschaffungskosten der Beteiligung und ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen absetzbar (BFH , VIII R 40/98 in BB 2000, 2504).