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Schadenersatz bei Bankangestelltem als Werbungskosten
Schadenersatz bei Bankangestelltem als Werbungskosten (§ 4 Abs. 4 EStG)
Hat ein für die Kreditvergabe zuständiger Bankangestellter für einen Kredit zu wenig an Sicherheiten verlangt und wurde er deshalb anlässlich einer Revision zur Haftung und Schadenersatzzahlung herangezogen, dann betrifft dieser Schaden eindeutig die berufliche Sphäre. Damit sind die Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten abzugsfähig ().