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Wertpapiere als Betriebsvermögen bei Freiberufler
Wertpapiere als Betriebsvermögen bei Freiberufler (§ 4 Abs. 1 EStG)
Der BFH lässt unentschieden, ob er an der bisherigen Rechtsprechung festhält, dass die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG unzulässig ist. Selbst wenn an dieser Rechtsprechung nicht festgehalten werden sollte, setzt gewillkürtes Betriebsvermögen ein Wirtschaftsgut voraus, das seiner Art nach nicht eindeutig in den privaten Bereich weist und dessen Zuordnung zum Betriebsvermögen nicht seiner Natur widerspricht. Geldanleihen, die über dem Kurswert erworben worden sind (und bei deren Einlösung es zwangsweise zu einem Verlust kommen muss), können jedenfalls nicht Betriebsvermögen eines Freiberuflers sein (BFH , IV R 6/99 in BB 2000, 1820).