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Betriebsprüfungen künftig nur mehr im Finanzamt?
Umstrittener Gesetzesentwurf zielt auf Kostensenkung bei betrieblichen und beruflichen Reisen ab
Die Sanierung der Staatsfinanzen muss ohne Rücksicht auf Verluste erreicht werden. Zu diesem Zweck scheut man sich nicht, bei solchen Ausgaben zu sparen, die budgetmäßig als Peanuts einzustufen sind. Infolge von Gegenreaktionen der involvierten Bevölkerungsschichten bringen diese kurzsichtigen Sparmaßnahmen aber nicht den gewünschten Effekt, sondern wirken letztlich sogar kontraproduktiv. Jüngstes Beispiel ist der Entwurf eines Reisegebührengesetzes, für den nicht umsonst das BM für öffentliche Leistung und Sport verantwortlich zeichnet, weil man sich dort auf schlankheitsfördernde Maßnahmen versteht. Von dem beabsichtigten Gesetz sind sowohl die Bundesbediensteten als auch die übrigen Steuerzahler betroffen, außerdem enthält das Arbeitspapier allerlei Kuriositäten, die – der Jahreszeit entsprechend – einem Faschingsscherz gleichkommen.
Zwingt RGV raus und RGG rein
Momentan gilt noch die gute alte Reisegebührenvorschrift (RGV) aus dem Jahre 1955, welche im Wesentlichen die von den Bundesbediensteten im Zuge von Dienstreisen zu verrechnenden Kostenvergütungen regelt und überdies die rechtliche Grun...